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VII. Armeen und Söldner

Die Standardausgaben eines Ortes bzw. Gebietes beinhalten die Ausgaben für einige Stadtwachen oder Feldhüter. Pro 25 Einwohner kann sich ein Ort bzw. Gebiet 1 Stadtwache von Grad 0 oder 1 leisten. Sind entsprechende Ausbildungs- und Unterhaltsmöglichkeiten gegeben (Kasernen, Arsenal), so können die Wachen als Kämpfer Grad 2 gerechnet werden.

Der Unterhalt einer richtigen Armee ist in diesen Ausgaben nicht enthalten. Für reguläre Truppen oder Söldner höheren Grades gelten folgedne Regeln:

Auch Pferde müssen natürlich unterhalten werden. Für sie gilt: Die Kosten beinhalten die Verpflegung, die Unterbringung, den Unterhalt der normalen
Ausrüstung und (bei Soldaten) den Sold. Für Sondertruppen oder spezielles Gerät können weitere
Kosten anfallen.

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Letzte Aktualisierung: 15.2.2000