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Die Spielerfiguren können den Zuzug durch Werbemaßnahmen fördern. Da die Menge, in der Zuzug erfolgen kann, praktisch unbegrenzt ist, greift folgende Regelung ein: Pro 150 Goldstücke, die für Werbemaßnahmen ausgegeben werden, kommen 1d8 Neusiedler innerhalb der nächsten 1d12 Monate.
Durch besonders auffällige monumentale Bauten - man denke nur an die Pyramiden von Gizeh, den Koloß von Rhodos oder das Colosseum in Rom - steigert sich natürlich die Bekanntheit des Ortes. Eine solche Konstruktion bewirkt ein zusätzliches konstantes Bevölkerungswachstum durch Zuzug in Höhe von bis zu 5% pro Jahr. Ein derartiges Bauwerk wäre zum Beispiel der Utrastempel von Hyperion, so er jemals fertig wird. Harlins Rumpelkammer fällt leider nicht in diese Kategorie. Greydon z.B kekommt für die Statue und dem Tempel ein zusätzliches Bevölkerungswachstum von 2% pro Jahr zugestanden.
Wichtig: Alle oben aufgeführten Zuwächse wirken nur, wenn eine entsprechende Infrastruktur geboten wird. Ansonsten gehen die Leute einfach wieder.
Damit eine Siedlung eine bestimmte Einwohnerzahl überschreitet,
müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
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Voraussetzungen |
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Anmerkungen |
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Mühle u. Laden innerhalb einer halben Tagesreise |
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Mühle, Laden und Handwerker im Ort
befestigter Zufluchtsort (Fort) |
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müssen gezielt angeworben werden |
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Befestigter Ortskern (Wall, Palisade)
mind. 50% der Einwohnerzahl im Umland |
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einzelne, nicht organisierte Diebe
wöchentlicher Markt Läden u. Handwerker siedeln sich von allein an |
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Stronghold, Burg
Ort älter als 5 Jahre mind. die gleiche Einwohnerzahl im Umland |
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Diebesgilde |
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Stadtmauer
reguläre Truppen |
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NPC-Priester
einzelne Magier |
> 5.000 | Stadt | Festungsanlage
Ressourcen oder günstige Verkehrslage Ort älter als 10 Jahre mind. die doppelte Einwohnerzahl im Umland |
1,25 | Tempelanlage |
> 10.000 | Großstadt | Ort älter als 15 Jahre | 1,50 | Magiergilde
täglicher Markt |
> 20.000 | Großstadt | Ort älter als 25 Jahre | 1,50 | |
> 100.000 | Metropole | 1,50 |
*) Modifikation der Lebenshaltungskosten durch die Umgebung (vergl. Kapitel I)
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Letzte Aktualisierung: 28.6.2000